Das ProstSchG
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) regelt den rechtlichen Rahmen für die Ausübung von Prostitution.
Hier geht es zum Gesetz: BMFSFJ – Prostituiertenschutzgesetz
Hier gibt es mehrsprachige Infos (BG, EN, FR, RO, RU, SP) zum Gesetz: Prostituiertenschutzgesetz – Infos rund um das ProstSchG
Hier gibt es Fragen und Antworten zum Gesetz: Infos für SexarbeiterInnen – Fragen & Antworten Prostituiertenschutzgesetz
Hier gibt es unsere Infobroschüre in mehreren Sprachen: Infos für Menschen, die Sex gegen Geld anbieten – allerd!ngs (allerdings-thueringen.de)
Das ProstG
Das Prostitutionsgesetz (ProstG) regelt die rechtliche Grundlage für die Vergütung sexueller Dienstleistungen.
Hier geht es zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/prostg/BJNR398310001.html
Sperrbezirksverordnungen
Sperrbezirksverordnungen regeln, wo und zu welchen Zeiten Prostitution ausgeübt werden darf oder verboten ist. In Thüringen ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohner:innen grundsätzlich verboten; in größeren Städten kann sie durch Sperrbezirksverordnungen räumlich oder zeitlich eingeschränkt werden.
Hier geht es zur Thüringer Verordnung: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003FF4
Kontaktiere uns, wenn du weitere Informationen zu den geltenden Verordnungen in den einzelnen Thüringer Städten benötigst.