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1. Was ist Sexarbeit?

Sexarbeit ist eine freiwillig erbrachte Dienstleitung, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen und geschäftsfähigen Menschen voraussetzt. Ohne Zustimmung und Einvernehmlichkeit handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um erzwungene Sexualität in Form von sexuelle Ausbeutung. 

Wir unterscheiden klar zwischen freiwilliger Sexarbeit, die als soziale Lebensrealität wahrgenommen wird und Menschenhandel sowie Zwangsprostitution. 

2. Wie funktioniert unsere Online-Beratung?

Bei der Online-Beratung geht es darum, dass du nicht zu uns kommen musst und, dass wir miteinander eine Lösung in einem geschützten digitalem Raum finden.  

Die Online-Beratung kann je nach Wunsch, als E-Mail-Beratung, Single-Chat-Beratung oder Gruppenberatung stattfinden.  

Du kannst uns eine E-Mail schreiben und dafür eine beliebige E-Mail-Adresse verwenden. So stellst du sicher, dass du, wenn du das so möchtest, anonym bleibst. 

3. Wo kann ich mich anonym über das ProstSchG informieren?

Hier gibt es Fragen und Antworten zum Gesetz: Infos für SexarbeiterInnen – Fragen & Antworten Prostituiertenschutzgesetz

Du kannst natürlich auch anonym mit deinen Fragen zum ProstSchG an uns wenden!

4. Wo finde ich Übersichten zu Beratungsstellen und Informationsangeboten bundesweit?

5. Wo finde ich Informationen und Hilfe wenn ich von Menschenhandel betroffen bin?

6. Wo kann ich mich mit anderen Sexarbeitenden austauschen?

  • Eine gute Anlaufstelle, um sich mit Sexarbeitenden auszutauschen, ist der BESD – Berufsverband für sexuelle Dienstleistungen e. V. Dort kannst du dich vernetzen, Erfahrungen austauschen und dich über verschiedene Themen rund um Sexarbeit informieren: BesD e.V. – Berufsverband Sexarbeit
  • Zudem ist der monatlich stattfindende OGB – Info-Abend für männliche Sexarbeitende* eine gute Anlaufstelle für Austausch und Vernetzung. Den nächsten Termin findest du in unserem Veranstaltungskalender oder im Eventkalender auf der Website des BesD.
  • Außerdem findet in unserer Fachberatungsstelle alle drei Monate ein Sexarbeits-Stammtisch statt. Den nächsten Termin findest du ebenfalls in unserem Veranstaltungskalender.

7. Was ist das nordische Modell?

  • Das Nordische Modell ist ein Ansatz zum Verbot der Prostitution. Es wurde 1999 zuerst in Schweden eingeführt und später von weiteren Ländern übernommen.
  • Beim Nordischen Modell ist der Kauf von sexuellen Dienstleistungen verboten, nicht aber der Verkauf. Menschen in der Sexarbeit werden also nicht dafür bestraft, sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Es können aber die Kund*innen dieser bestraft werden.
  • Das Ziel ist, die Nachfrage nach Sexarbeit/Prostitution zu verringern und Menschen besser vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.
  • Das Modell wird unterschiedlich bewertet: Befürworter:innen sehen darin einen wichtigen Schutz vor Ausbeutung. Kritiker:innen befürchten, dass es die Situation von Menschen in der Prostitution unsicherer machen kann.