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Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und ein Verstoß gegen die Unversehrtheit und Würde des Menschen.

Menschenhandel erfüllt nach §232 StGB einen Straftatbestand und liegt u.a. dann vor, wenn eine Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage in eine Ausbeutungssituation gebracht wird. Dies kann in verschiedenen Formen und Bereichen erfolgen zu denen auch sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution gehören. Diese sind ebenfalls strafrechtlich in den §§232a ff. StGB geregelt.

Menschenhandel und Ausbeutung erfolgen unter Anwendung oder Androhung psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt. Die Täter:innen machen sich unter anderem strafbar indem sie die Menschen anwerben, befördern, weitergeben, beherbergen und/oder ausbeuten.

Auch in Deutschland sind Menschenhandel und Zwangsprostitution ein großes Problem. Wir arbeiten sowohl bei Verdachtsfällen, als auch zum generellen fachlichen Austausch, eng mit bekom thüringen, der Fachberatungsstelle für Menschenhandel in Thüringen zusammen.

Weitere Informationen und Kontaktdaten für Thüringen unter folgendem Link: bekom Thüringen

Bekämpfung von Menschenhandel

Das neue Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch: Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel