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Gesundheitsberatung in Thüringen

Die Gesundheitsberatung erfolgt seit dem 01.01.2022 dezentral in Thüringen.

Für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG sowie die Aufgaben nach § 24 Abs. 3 und 5 ProstSchG sind die unteren Gesundheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte nach Satz 1 zuständig.

Eine Liste der Gesundheitsämter findest Du hier:
Gesundheitsämter | Landesverwaltungsamt (TLVwA) (thueringen.de)

Bürgerservice Thüringen – § 1 ThürAGProstSchG | Landesnorm Thüringen | Zuständige Behörden, Aufsicht | § 1 – Zuständige Behörden, Aufsicht | gültig ab: 01.01.2022 (thueringen.de)

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