1. Was ist Sexarbeit?
Sexarbeit ist eine freiwillig erbrachte Dienstleitung, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen und geschäftsfähigen Menschen voraussetzt. Ohne Zustimmung und Einvernehmlichkeit handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um erzwungene Sexualität in Form von sexuelle Ausbeutung.
Wir unterscheiden klar zwischen freiwilliger Sexarbeit, die als soziale Lebensrealität wahrgenommen wird, und Menschenhandel und Zwangsprostitution.
2. Wie funktioniert unsere Online-Beratung?
Bei der Online-Beratung geht es darum, dass du nicht zu uns kommen musst und, dass wir miteinander eine Lösung in einem geschützten digitalem Raum finden.
Die Online-Beratung kann je nach Wunsch, als E-Mail-Beratung, Single-Chat-Beratung oder Gruppenberatung stattfinden.
Du kannst uns eine E-Mail schreiben und dafür eine beliebige E-Mail-Adresse verwenden. So stellst du sicher, dass du, wenn du das so möchtest, anonym bleibst.
3. Professionalisierung durch Peer-to-Peer Beratung
Die Peer-to-Peer-Beratung ist ein Angebot von Sexarbeiter:innen für Sexarbeiter:innen.
Wir möchten Sexarbeiter:innen ermöglichen von Sexarbeiter:innen zu lernen und sich Peer-to-Peer beraten zu lassen. Es gibt immer wieder Workshops/Seminare zur Professionalisierung, die wir in Zusammenarbeit mit Referent:innen organisieren.
Bei Fragen zu Terminen, schreib oder ruf uns an.
4. Das ProstSchG
Hier geht es zum Gesetz: BMFSFJ – Prostituiertenschutzgesetz
Hier gibt es mehrsprachige Infos (BG, EN, FR, RO, RU, SP) zum Gesetz: Prostituiertenschutzgesetz – Infos rund um das ProstSchG
Hier gibt es Fragen und Antworten zum Gesetz Infos für SexarbeiterInnen – Fragen & Antworten Prostituiertenschutzgesetz
Hier gibt es unsere Infobroschüre in mehreren Sprachen: Infos für Menschen, die Sex gegen Geld anbieten – allerd!ngs (allerdings-thueringen.de)
5. Bekämpfung von Menschenhandel
Der Menschenhandel (§ 232 StGB) und die ihm nachfolgenden Ausbeutungsformen (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit sowie Ausbeutung der Arbeitskraft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung – §§ 232a bis 233a StGB) stellen schwere Straftaten dar.
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch, ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten: Microsoft Word – 0464-16 (bundestag.de)
6. Gibt es zentralisierte Informationen zu anderen Beratungsstellen für Sexarbeiter:innen und anderen Sexwork-spezifischen Themen bundesweit?
- Es gibt die Informationsseite zum Thema Zwangsprostitution mit Meldemöglichkeiten und Hilfestellungen.
- Auf cara.nrw beispielsweise werden wichtige Informationen zu den Themen Anmeldung/Krankenversicherung etc. mehrsprachig zur Verfügung gestellt
- Big Sister – Anonyme Hilfe und Support von und für Escorts ist eine Informationsseite von Kaufmich.com und stellt Informationen rund ums Thema Professionalisierung bereit
- Roter Stöckelschuh ist eine Initiative des Bundesverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. und gibt Auskunft über sexworkerfreundliche Ärzt:innen, Steuerberaterinnen usw.
- Auf smart-berlin.org beispielsweise werden Videos zu Professionalisierung und Empowerment für Sex work und Escorts* in Berlin sowie auch Kontaktdaten zur Verfügung gestellt (Webseite für Personen ab 21)
- Eine Übersicht von Fachberatungsstellen für Sexarbeiter:innen bundesweit findet sich beispielsweise bei bufas e.V. , dem Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
- Eine Übersicht der Facheinrichtungen für Sexarbeitende im deutschsprachigem Raum findet sich beispielsweise bei AKSD, dem Arbeitskreis der Facheinrichtungen für Sexarbeitende im deutschsprachigem Raum
7. Ich finde mein Anliegen nicht unter euren Beratungsinhalten. Kann ich mich trotzdem bei euch melden?
Allerdings! Wir überlegen gerne mit dir gemeinsam wie wir dir helfen können.