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Sexarbeit ist eine freiwillig erbrachte Dienstleitung, die einen einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen und geschäftsfähigen Menschen voraussetzt. Ohne Zustimmung und Einvernehmlichkeit handelt es sich nicht um Sexarbeit, sondern um erzwungene Sexualität in Form von sexuelle Ausbeutung. Wir unterscheiden klar zwischen freiwilliger Sexarbeit, die als soziale Lebensrealität wahrgenommen wird, und Menschenhandel und Zwangsprostitution. (Hyperlink oder ähnliches zum Abschnitt Menschenhandel).