Beraterschulung zur gesundheitlichen Beratung nach §10, Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die Thüringer Gesundheitsämter sind nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und nach dem Thüringer Gesetz zur Ausführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ThürAGProstSchG) vom 31. Juli 2021 für die gesundheitliche Beratung (§10) zuständig und bieten für die Sexarbeiter:innen entsprechende Beratung an.
Mit dieser 2-tägigen Schulung möchten wir den Berater:innen vor Ort ein Unterstützungsangebot anbieten um: das Beratungsangebot und die Qualität der Beratung im Rahmen des ProstSchG §10 zu verbessern, unsichere Beratungssituationen zu vermeiden, eigene Beratungsarbeit zu reflektieren und relevante Informationen über unterschiedliche Themenbereiche der §10 Beratung, zu vermitteln.
Die Schulung richtet sich daher an alle Berater:innen aus den Gesundheitsämtern, alle Personen aus fachlich ähnlichen Arbeitsfeldern sowie Interessierte.
Nähere Informationen zu den Inhalten der Schulung finden Sie im Flyer.